1. Allgemein
Dieses Dokument beschreibt den grundsätzlichen Umgang mit Informationssicherheit bei Lieferanten, den Umgang mit Unterauftragnehmern / Sublieferanten und die für die Nutzung von Informationen und IT-Geräten (z.B. Desktop-PCs, Notebooks, Smartphones, Tablets) zu beachtenden IT-Sicherheitsregelungen für Lieferanten der M&M.
Die Vorgaben richten sich an die Geschäftsleitung der Lieferanten, deren Mitarbeiter sowie deren Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dieses Dokument eigenständig an ihre Mitarbeiter, Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen und ggf. Sublieferanten weiterzugeben.
1.1 Normverweis / Standard
| Norm / Standard | Control | ISO 27001:2022 | A.5.19; A.5.20; A.5.21 | 
| TISAX ISA 6.0 | Informationssicherheit 6.1.1 Informationssicherheit 6.1.2 | 
1.1 Normverweis / Standard
- Lieferantenmanagement
2. Austausch von Informationen
3. Physischer Transport von Medien
Generell sind Datenträger mit Informationen der M&M beim Transport, auch über Organisationsgrenzen hinweg, vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch oder Verfälschung zu schützen.
Es ist darauf zu achten, dass alle notwendigen und geeigneten Vorkehrungen (z.B. Verschlüsselung) getroffen werden, um die Informationen während des Transportes vor Einsichtnahme, Veränderung und Löschung durch Unbefugte (dazu zählen auch Angehörige des Familien- und Freundeskreises) zu schützen. Datenträger sind verdeckt zu transportieren. Datenträger mit geheimen Informationen sind grundsätzlich in Begleitung eines Mitarbeiters des Lieferanten / Auftragnehmers zu transportieren. Dokumente sind vor Einblick zu schützen, z.B. in einer nicht durchsichtigen Mappe.
4. Physischer Transport von Notebooks
5. Umgang mit Informationssicherheitsvorfällen und Kommunikation
6. Einhaltung der Informationssicherheit (Lieferkette)
Der Lieferant / Auftragnehmer hat im Rahmen der Beauftragung von Unterauftragnehmern / Subunternehmern sicherzustellen, dass die Anforderungen der M&M zur Einhaltung der Informationssicherheit gemäß TISAX bzw. ISO27001 auch von den Unterauftragnehmern / Subunternehmern eingehalten werden. Dies schließt auch den Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen mit Unterauftragnehmern / Subunternehmern ein. Der Nachweis der Einhaltung obliegt dem Lieferanten / Auftragnehmer und ist der M&M auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Ist der Lieferant / Auftragnehmer zur Vergabe von Unteraufträgen berechtigt, so haftet er hierfür in vollem Umfang, unabhängig von etwaigen vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüssen.
7. Auditrechte in Bezug auf Informationssicherheit
Der Lieferant / Auftragnehmer räumt der M&M das jederzeit auszuübende Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten, die den Geschäftsverkehr zwischen dem Lieferanten / Auftragnehmer und der M&M in Bezug auf die Informationssicherheit betreffen, einzusehen und zu prüfen sowie die Maßnahmen zur IT- und Datensicherheit zu überprüfen.
Mitarbeiter der M&M oder von der M&M beauftragte Dritte sind zu diesem Zweck berechtigt, die Geschäftsräume des Lieferanten / Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Die Kosten der Überprüfung gehen zu Lasten des Lieferanten / Auftragnehmers, wenn dabei Verstöße gegen die Informationssicherheit und/oder die Vereinbarungen der jeweiligen Beauftragung festgestellt werden, es sei denn, diese Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers.
8. Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Lieferanten / Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern
9. Unterauftragnehmer / Subunternehmer
10. Ansprechpartner
Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zum Thema
Informationssicherheit:
- Maja Scheunemann, isb.de@mumnet.com